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Reinheitsgebot für Bier soll Weltkulturerbe werden

Export mit positiven Signalen

(bu) Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebots für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkultur­erbes wurde im Dezember vergangenen Jahres beantragt.

Das Gebot, welches vorschreibt, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen, gilt als älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. „Das Reinheitsgebot steht bis heute für größtmögliche Transparenz bei der Produktion von Lebensmitteln und für ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden“, betonen Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bunds (DBB), und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbunds. Das UNESCO-Abkommen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes war bereits 2006 in Kraft getreten, wurde jedoch von Deutschland erst 2013 ratifiziert. Erstellt wurde schrittweise ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes. Der Evaluierungsprozess der UNESCO dauert insgesamt zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte.

Von einem positiven Signal für deutsches Bier im Ausland spricht der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bunds, Holger Eichele. Laut DBB war der Exportanteil bereits 2012 mit über 16 Prozent doppelt so hoch gewesen wie der Anteil importierter ausländischer Biere mit rund 8 Prozent. Laut Statistischem Bundesamt wurden von den deutschen Unternehmen im vergangenen Jahr rund 1,6 Milliarden Liter Bier im Wert von insgesamt 1,1 Milliarden Euro exportiert.