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News g’zapft

EU-weit Lunte gerochen, Fährte aufgenommen – auch in Deutschland

von Monika Busch.

Bier zum Schnäppchenpreis, die „Aktionitis“ nimmt kein Ende. Jährliche notwendige Preisanpassungen gehören zur Vergangenheit – und das trotz hoher Kostensteigerungen in vielen Bereichen, beispielsweise bei den Rohstoff- oder Energie­kosten. Gekauft wird heute immer häufiger über den Preis und nicht unbedingt markentreu. Gegenmittel Preisabsprachen?
EU-Wettbewerbshüter haben seit mehr als zehn Jahren auch die Bierbrauer bezüglich Kartellbildung im Visier – die Liste ist lang. Geahndet werden verbotene Preisabsprachen mit drastischen Bußgeldern. Beispielsweise verdonnerte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti im Jahr 2001 wegen verbotener Preisabsprachen und Marktaufteilung die damalige belgische Interbrew (heute InBev) zu einem Bußgeld von rund 46,5 Millionen Euro und den Mitbewerber, die Brauerei Alken-Maes (gehörte zu Danone), zu 44,6 Millionen Euro.
Zudem forderte die EU-Kommission 448.000 Euro von drei luxemburgischen Brauern. Zwei Jahre war gegen das Bierkartell ermittelt worden. „Die verurteilten Unternehmen hätten in den Jahren 1993 und 1998 für den belgischen Biermarkt Preise abgesprochen, Informationen ausgetauscht und Marktanteile festgelegt, so die Kommission (Spiegel online 5.12.2001).“ Aufgrund des Verdachts eines „europäischen Bierkartells“ wurde in mehreren EU-Staaten ermittelt. Auch in Frankreich schlug Monti zu. 2004 wurde ein EU-Bußgeld in Höhe von 2,5 Millionen Euro gegen die Braukonzerne Heineken und Kronenbourg verhängt. Die beiden führenden Bierbrauer in Frankreich „vereinbarten eine Aufteilung des französischen Biermarkts“, sagte damals der EU-Kommissar. Das mehr oder weniger geringe Bußgeld wurde nur aufgrund der Tatsache verhängt, dass diese Vereinbarung in der Praxis nicht umgesetzt wurde.
Und zu hören war damals aus Brüssel, man sei noch einem Bierkartell in den Niederlanden auf der Spur. 2007 folgten – zwar spät – dann Taten: Verhängt wurde von der EU-Kommission ein Bußgeld gegen die Brauereien Heineken, Bavaria, InBev und Grolsch in dreistelliger Millionenhöhe wegen illegaler Preisabsprachen von 1996 bis 1999 auf dem niederländischen Markt.
Die offizielle Begründung auf juris.de: „Mit Entscheidung vom 18.04.2007 (COMP/B/37.766 – ABl. 2008, C 122, 1 ‚Niederländischer Biermarkt‘) verhängte die Kommission gegen mehrere niederländische Brauereien, darunter die Heineken NV und ihre Tochtergesellschaft Heineken Nederland BV sowie die Bavaria NV, wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem niederländischen Biermarkt im Zeitraum vom 27.02.1996 bis zum 03.11.1999 Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als 273 Millionen Euro.
Auf diesem Markt verkaufen die Brauereien ihr Produkt insbesondere über zwei Vertriebskanäle an den Endverbraucher: zum einen über den Vertriebsweg des Gaststättenbereichs, das heißt Hotels, Restaurants und Cafés, zum Verzehr an Ort und Stelle und zum anderen über den Vertriebsweg ‚Food‘ der Supermärkte und Wein- und Spirituosenhändler zum Verzehr im häuslichen Bereich.
Die von der Kommission festgestellte Zuwiderhandlung bestand in einer Abstimmung der Preise und der Erhöhungen der Preise für Bier und in einer Kundenaufteilung in den Nieder­landen, sowohl im Gaststättenseg- …

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 05/2013