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Vorsicht: Onlinebetrüger

Die weltweiten Opferzahlen von Internetdelikten steigen stetig. Die Betrüger und bandenähnlichen Organisationen werden bei ihren Betrugsmaschen immer geschickter. Inzwischen kann es jeden treffen. Selbst renommierte Anwaltskanzleien sind auf die Tricks der Scammer hereingefallen. Die Schäden gehen weltweit in die Milliardenhöhe.

Vorsicht: Onlinebetrüger

von Luigi Carlo De Micco (CEO De Micco & Friends Rechtsanwälte)

Jeder kennt sie: die täglichen E-Mails in der Inbox, in denen vermeintliche Witwen von ehemaligen Staatspräsidenten oder Ministern eines arabischen oder afrikanischen Staats um die Unterstützung bei dem Transfer unglaublicher Summen bitten. Auch gerne genutzt werden Geschichten über angebliche Erbschaften, für die dringend ein Verwalter gesucht wird. Die Kreativität und die Fantasie der sogenannten Scammer sind anscheinend grenzenlos, und die Betrugsversuche lassen sich nicht immer gleich identifizieren.

Selbst Profis fallen darauf herein

Einer der aktuellsten Betrugsversuche adressiert tatsächlich Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen in der ganzen Welt. Dabei schickt ein angeblicher Gläubiger eine Anfrage über das Eintreiben beziehungsweise Management einer Forderung gegen Person oder Firma X und bietet dabei gleich eine bei Beratern gerne gesehene Anzahlung für deren Leistungen an. Nach kurzem E-Mail-Verkehr, in dem die Konditionen über das Forderungsmanagement verhandelt werden und tatsächlich ein Mandat gezeichnet wird, meldet sich auch der Schuldner bei dem Anwalt und bestätigt reuig eine Teilzahlungsvereinbarung.

Mit der ersten Teilzahlung soll sogar gleich das Honorar des Beraters beglichen werden. Der Berater soll nun alle künftigen Zahlungen entgegennehmen und an den Gläubiger unter Abzug seiner Gebühren weiterleiten. Es handelt sich also um ein ganz übliches, alltägliches Geschäft für Anwälte oder Inkassofirmen. Und tatsächlich: Nach wenigen Tagen treffen beim Berater die Schecks ein. Diese jedoch stammen von einer Bank in Kanada. Der Berater reicht die Schecks auf seinem Konto in Europa ein. Die Einlösung und Gutschrift solcher Schecks können einige Wochen in Anspruch nehmen.

Zwischenzeitlich meldet sich der Gläubiger und bittet den Anwalt höflich um eine kleine Teilzahlung des „eingetriebenen“, beim Anwalt bereits eingezahlten Betrags wegen einer Notsituation. Der Anwalt, der soeben beispielsweise 80.000 Euro oder mehr auf seinem Konto „eingezahlt“ und ein Honorar von etwa 5.000 Euro kassiert hat, schickt großzügigerweise 1.000 Euro an den Gläubiger.

Der Gläubiger gibt glaubhaft an, dass er wegen einer schweren Krankheit gerade in einem Krankenhaus liege, und bittet daher um Anweisung des Betrags in bar, beispielsweise per Western Union. Drei Wochen später platzen alle Schecks, und der Anwalt bleibt auf einigen Hundert Euro Bankgebühren und dem an den vermeintlichen Gläubiger überwiesenen Betrag sitzen. Natürlich sind weder Gläubiger noch Schuldner erreichbar. Die übersandten Passkopien waren gefälscht, die E-Mail-Adressen wurden gelöscht.

Hohe Provisionen für Geldwäschedelikte

In ähnlicher Weise arbeiten Scammer, die Firmen und private Personen anschreiben und um die Mithilfe bei einem Geldtransfer oder um Verwaltung einer Erbschaft, eines Lotteriegewinns oder eines sonstigen Geldsegens bitten, der übrigens in der Regel gegen zahlreiche Geldwäschegesetze verstieße, wäre er denn real.

Gerade in dem Moment, da sich der Empfänger über eine enorme Provision für die Transaktion zu freuen beginnt und nach dem Austausch vieler Daten und E-Mails alles perfekt aussieht, fragt der Absender nach einer „kleinen …

 

Die vollständige Redaktion finden Sie in unserer Print-Ausgabe 03/2016